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Vorschlag für eine Allgemeine Erklärung |
der Rechte der Mutter Erde |
anläßlich der Weltkonferenz über den Klimawandel |
und die Rechte der Mutter Erde |
22. April 2010 - Cochabamba, Bolivien |
Einleitung: Wir, die Völker und Nationen der Welt
Artikel 1: Mutter Erde
Artikel 2: Inhärente Rechte der Mutter Erde
Artikel 3: Verpflichtungen der Menschen gegenüber der Mutter Erde
Artikel 4: Definitionen
Wir, die Völker und Nationen der Welt:
berücksichtigend, dass wir alle ein Teil der Mutter Erde sind, einer unteilbaren, lebendigen Gemeinschaft von unter einander verbundenen und abhängigen Wesen mit einem gemeinsamen Schicksal;
dankbar anerkennend, dass die Mutter Erde die Quelle des Lebens, der Ernährung und des Lernens ist und alles bietet, was wir brauchen, um gut zu leben;
in der Erkenntnis, dass das kapitalistische System und alle Formen von Plünderung, Ausbeutung, Missbrauch und Verschmutzung große Zerstörung, Verwüstung und Zerrüttung der Mutter Erde verursacht haben, und somit das Leben, wie wir es heute kennen, durch Phänomene wie den Klimawandel gefährden;
in der Überzeugung, dass es nicht möglich ist in einer untereinander abhängigen Lebensgemeinschaft nur die Rechte der Menschen anzuerkennen ohne das Gleichgewicht auf der Mutter Erde zu stören;
bestätigend, dass es notwendig ist, um die Menschenrechte zu garantieren, die Rechte der Mutter Erde und aller Lebewesen auf ihr anzuerkennen und zu verteidigen und dass es Kulturen, Praktiken und Gesetze gibt, die dies tun;
der Dringlichkeit bewusst, entscheidend und gemeinsam zu handeln um Strukturen und Systeme, die zu Klimawandel und anderen Bedrohungen für die Mutter Erde führen, zu ändern;
verkünden diese Allgemeine Erklärung der Rechte der Mutter Erde, und appellieren an die Generalversammlung der Vereinten Nationen sie zu verabschieden, als ein gemeinsames Ziel aller Völker und Nationen der Welt, damit sowohl jedes einzelne Individuum und als auch jede Institution sich verantwortlich fühlen für die Förderung, durch Lehre, Erziehung und Bewusstseinsbildung die Achtung der in dieser Erklärung anerkannten Rechte zu fördern, und durch sofortige und fortschrittliche Maßnahmen und Mechanismen, auf nationaler und internationaler Ebene, ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch alle Völker und Staaten der Welt zu sichern.
Artikel 1: Mutter Erde
1. Die Mutter Erde ist ein lebendes Wesen.
2. Die Mutter Erde ist eine einzigartige, unteilbare, sich selbst regulierende Gemeinschaft von untereinander abhängigen Wesen, die alle Wesen unterhält, in sich birgt und reproduziert.
3. Jedes Wesen ist durch seine Beziehungen als ein integraler Bestandteil der Mutter Erde definiert.
4. Die inhärenten Rechte der Mutter Erde sind unveräußerlich, da sie aus derselben Quelle wie die Existenz selbst stammen.
5. Die Mutter Erde und alle Wesen haben ein Recht auf alle inhärenten Rechte, die in dieser Erklärung anerkannt werden, ohne irgendeinen Unterschied, wie er zwischen organischen und anorganischen Wesen, Arten, der Herkunft, dem Nutzen für die Menschen oder jeglichen anderen Gesichtspunkt gemacht werden kann.
6. Genauso wie Menschen Menschenrechte haben, haben alle anderen Wesen auch Rechte, die speziell für ihre Art oder Spezies und ihre Rolle und Funktion innerhalb ihrer Gemeinschaft abgestimmt sind.
7. Die Rechte eines jeden Wesens sind begrenzt durch die Rechte anderer Wesen und jeder Konflikt zwischen ihren Rechten muss so gelöst werden, dass die Integrität, das Gleichgewicht und die Gesundheit der Mutter Erde erhalten bleibt.
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